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Aktuelles - Information - Meinung

Gemäß Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums endet die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 31.12.2022. Sie soll nicht verlängert werden. Die Umsetzung in den Bundesländern ist unterschiedlich. Informieren Sie sich bedarfsweise bei dem für Sie zuständigem Gesundheitsamt über die Regelung in Ihrem Bezirk.

In einem aktuellem Urteil hat das Verwaltungsgericht München entschieden, daß die beiden klagenden Heilpraktikerinnen mit bestimmten Arten der Eigenbluttherapie nach wie vor behandeln dürfen.

Aufgabe der Heilpraktrikerinnen und Heilpraktiker ist es, kranken und hilfesuchenden Menschen in hoher Verantwortung und in besonderer Weise größtmögliche Unterstützung zur Überwindung ihrer Probleme und Beschwerden zu gewähren.

Wir alle sind in irgendeiner Form miteinander verbunden. Und aus dieser Verbundenheit heraus sollten, ja müssen wir uns allein auf ein Ziel konzentrieren und dafür wirken. Gemeinsames Ziel der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker kann nur sein, die Tätigkeit mit ihrer Diagnose- und Therapievielfalt und ihren besonderen Heilweisen zum Wohle der Patientinnen und Patienten in freier Selbstbestimmung zu erhalten.