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Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

Liebe Patientin, lieber Patient,
liebe Kollegin, lieber Kollege,

nachfolgend geben wir Ihnen Einblick in das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker -GebüH-. Zuvor einige aufklärende Hinweise, um Ihnen ein besseres Verständnis für das Verzeichnis und das Abrechnungswesen zu vermitteln.

Dies soll auch helfen, evtl. Mißverständnisse zwischen Patient und  Heilpraktikerin/Heilpraktiker einerseits und auch solchen im Rahmen evtl. bestehender privater Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen vorzubeugen.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker stellt keine verbindliche Gebührenordnung dar. Bei den genannten Gebühren handelt es sich um statistische Durchschnittswerte. Dieselben wurden bereits vor Jahrzehnten durch Umfragen ermittelt. 

Aus kartellrechtlichen Gründen konnten diese Werte seitdem nicht mehr angepaßt werden, sodaß die in Jahrzehnten erfolgten Preis- und Kostensteigerungen nicht eingeflossen sind. Daraus ergibt sich, daß die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für die aufgeführten Einzelpositionen, an die heutige Preissituation angepaßt, andere Gebühren in Ansatz bringen müssen.

Das Honorar der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker unterliegt aber auch der freien Vereinbarung zwischen Patient und  Heilpraktiker. Das Gebührenverzeichnis kann hierfür in unterschiedlichen Bereichen Ansatzpunkte geben. 

Weder die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker als auch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen sind nicht an das Gebührenverzeichnis gebunden. Dasselbe wird von diesen Kostenträgern sehr unterschiedlich im Rahmen ihrer vertraglichen Abrechnung einbezogen.

Um Mißverständnissen vorzubeugen, sollte vor der Behandlungsaufnahme eine eindeutige Klärung der Honorarfrage nebst evtl. Nebenkosten erfolgen. Die Heilpraktiker sind verpflichtet, ihre Patienten vor Behandlungsaufnahme eindeutig über die voraussichtlichen Kosten aufzuklären und auch darauf hinzuweisen, daß die Kosten möglicherweise von evtl. bestehenden privaten Krabkenversicherungen und/oder Beihilfen ganz oder teilweise nicht übernommen werden.

Zahlreiche Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vereinbaren die Honorare und evtl. Nebenkosten schriftlich.

Sofern eine private Krankenversicherung oder eine Beihilfeberechtigung besteht, sollten sich die Patienten über das Leistungsverhalten bei  ihrer Versicherung bzw.ihrer Beihilfestelle entsprechend des bestehenden individuellem Vertrages genau informieren.

Die privaten Leistungsträger erstatten sehr unterschiedlich. Hieraus resultiert, daß es durchaus zu entsprechenden Selbstbehalten in der Abrechnung mit den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern kommen kann. Hierbei spielt u.a. auch der Zeitfaktor im Rahmen der Behandlungen eine wichtige Rolle.

Die mit der Heilpraktikerin / dem Heilpraktiker vereinbarten Honorare sind jedoch unabhängig von den Erstattungen einer evl. bestehenden privaten Krankenversicherung oder Beihilfe und verbindlich.

Das komplette Gebührenverzeichnis können Sie sich hier herunterladen oder darin Einsicht nehmen.

Wenn Sie Fragen zum Gebührenverzeichnis, zu Leistungen, zu Abrechnungen haben oder Klärungen erforderlich sind, stehen wir Ihnen und der Heilpraktikerin / dem Heilpraktiker immer gerne informierend zur Verfügung.

 

Schreiben Sie uns.

HBB
Heilpraktiker Betreuungsbund
Selbach 22,
34513 Waldeck
Ruf: 0172 2790 872
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GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker)

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