Droht Verbot für Hyaloron-Behandlungen durch Heilpraktiker?

CDU ist treibende Kraft, daß Heilpraktikern das Recht entzogen werden müsse, Hyaloron-Injektionen durchzuführen.
Wir zitieren aus Tagesspiegel.de
"Simone Borchardt, Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU Bundestagfraktion:
Problematisch ist jedoch, daß Hyaloronsäure auch von Heilpraktikern gespritzt werden darf, trotz hoher Risiken gerade bei Injektionen im Gesichtsbereich. Diese Regelung ist aus Patientensicht nicht mehr vertretbar. Hier zeigt sich: Das Heilpraktikergesetz ist veraltet und berücksichtigt moderne ästhetische Eingriffe nicht. Invasive ästhetische Behandlungen solltengrundsätzlich nur von Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Zusatzqualifikation durchgeführt werden dürfen. Hier istrechtlich nachzujustieren."
"Helge Jens, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie äußert sich so:
Nur Fachärzte sollten ästhetisch-plastische Operationen und minimal-invasive Behandlungen durchführen dürfen.
Immer häufiger sehen wir Patienten, die nach unsachgemäß durchgeführten Eingriffen Korrekturen oder Notfallbehandlungen benötigen. Ursache sind häufig fachfremde Ärzte oder gänzlich unausgebildete Anbieter, wie auch Heilpraktiker, die ohne fundierte Qualifikation ästhetische Leistungen anbieten.
Wir fordern daher eine gesetzliche Regelung, wie etwa in Österreich, Frankreich oder Dänemark."
In Welt.de heißt es:
"Heilpraktiker sollen nicht mehr alles für die Schönheit spritzen dürfen, fordert die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Auch für Werbebeiträge auf Social Media brauche es klarere rechtliche Vorgaben. Unterstützung kommt von Grünen und Linkspartei.
„Das Heilpraktikergesetz ist veraltet und berücksichtigt moderne ästhetische Eingriffe nicht“, sagte Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gegenüber WELT AM SONNTAG."
Ende der Zitate Presse
Was bedrückend ist und Sorge bereitet, ist, daß die Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU, Frauch Borchardt, offensichtlich überhaupt nicht die gesetzlichen Grundlagen für die Heilpraktrikertätigkeit bzw. das Heilpraktikergesetzes kennt. Sonst würde sie sich nicht auf das Heilpraktikergesetz berufen, welches für diese Frage überhaupt keine Basis ist.
Ursula Hilpert-Mühlig, Präsidentin des Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) und Sprecherin der DDH, Dachverband Deutscher Heilpraktiker, äußert sich tagesspiegel.de:
"Bestehende Regeln sollten konsequent angewendet werden, bevor wieder reflexartig nach einer Reform des Heilpraktikergesetzes gerufen wird. Viele ästhetische Behandlungen sind medizinische Verfahren, die zur Ausübung der Heilkunde gehören.Diese ist in Deutschland Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. Beide unterliegen der Sorgfaltspflicht; so muss auch ein Heilpraktiker über ausreichende Sachkunde bei den von ihm angewendeten Behandlungsmethoden verfügen.
Beides ist überprüfbar... Konsequente Kontrollen der Gesundheitsbehörden könnten Unbefugte eindämmen. Die massive Werbung in den sozialen Medien sollte zudem beschränkt werden. Dafür gibt es das Heilmittelwerbegesetz...
Ende Zitat
Kommentar
Wir Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker müssen hellhörig werden, wenn das, sowohl für die Überwachungsfunktion des Staates als auch zum Patientenschutz sowie der freien Wahl der Patienten für ihre Gesundheit und andererseits für die freie Berufsausübung bewährte Heilpraktikergesetz angesprochen und für Entwicklungen herangezogen werden soll, die nicht in Verantwortung der Heilpraktiker oder dem Heilpraktikergesetz liegen.
Der Erhalt des Heilpraktikergesetzes in seiner bewährten Form muß oberstes Ziel der Berufspolitik sein.
Unter diesem herausragenden Aspekt muß auch die Beurteilung der Frage Anwendung vonr Hyaloronsäure in Heilpraktikerpraxen gesehen werden. Deutlich gefragt: Wenn es wirklich hart auf hart kommen sollte, was hoffentlich nicht der Fall sein wird: Erhalt ohne wenn und aber des Heilpraktikergesetzes ohne Rücksicht auf Hyalonsäure in der Heilpraktikerpraxis ? Dazu gehört die Frage, ob die Anwendung von Hyaloronsäure zum Markenkern der Heilpraktikertätigkeit gehört.
Wie Frau Hilpert-Mühlig in ihrem Beitrag bereits erwähnt hat, der Gesetzgeber hat, ohne das Heilpraktikergesetz anfassen zu müssen, entsprechende regulierende Möglichkeiten.
Die Verschreibungspflicht für Hyaloronsäure ist offensichtlich auch schon im Gespräch.
Die "Gesamtkonferenz deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften" steht zum Schutz des Heilpraktikergesetzes derartigen Überlegungen, soweit nicht anders vermeidbar, durchaus aufgeschlossen gegenüber.
Die weitere Entwicklung bleibt wachsam abzuwarten. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Ärztevertreter natürlich entsprechend ihren Interessen intensiv Einfluß nehmen werden.