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Heilpraktikergesetz - Eine Verbändeerklärung - Mit eine Stimme sprechen - Rückbesinnung

Erklärung DDH

"Das Heilpraktikergesetz ist gut und nach wie vor zeitgemäß" stellten die maßgeblichen Heilpraktikerverbände bereits in der Vergangenheit immer wieder fest.

Nachfolgend auszugsweise eine Erklärung der Bundesverbände BDH, FDH, FH, FVDH, UDH und VDH, gemeinsam handelnd in der DDH. Wir erinnern unter anderem an diese Aussagen. Sollte man nicht erwarten, daß die genannten Verbände sich daran erinnern und sich an ihren Aussagen messen lassen. Man mag sagen, das ist lange her und es hat sich vieles verändert. Ja, es hat sich mansches verändert, jedoch die Ausgangssitution ist unverändert. Auszutauschen sind nur Namen und Daten.

Zwar sind nicht mehr alle genannten Verbände in der DDH vertreten, was gerade in der jetzigen Zeit zu bedauern ist, die Erklärung hat jeder Verband ausdrücklich mit verfaßt und mitgetragen.

Wir meinen, daß Rückbesinnung manchmal den heute Beteiligten gut zu Gesicht stehen würde. Aus der Vergangenheit lernen, um in der Gegenwart für die Zukunft zu wirken!

Vorab seien noch Texte auszugsweise wiedergegeben, die aufzeigen, daß gute und sinnvolle Zusammenarbeit mit berufspolitischen und politischen Erfolgen möglich ist. Man muß nur wollen.

Zitat 1
Brief an einen maßgeblichen Bundestagsabgeordneten:

Sehr geehrter Herr .......... ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom ....... und die freundliche Einladung zu einem Ge­spräch. am .......... in der Parlamentarischen Gesellschaft Berlin. Die Vorsitzenden und Präsidenten der Deutschen Heilprak:tikerverbände nehmen diese Einladung gerne wahr und werden an der Gesprächsrunde teilnehmen.

Erlauben Sie uns jedoch, dass wir kurz auf die von Ihnen vorgebrachte „Vielstimmigkeit und Unnheitlichkeit"eingehen.

Den sechs Bundesverbänden der DDH gehören über 19.000 (Anm. d. Red.: das war die Zahl 2001) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker an. Die Deutschen Heilprakikerverbände (DDH) vertreten somit seit über secbs Jahren gemeinsam rund 90 Prozent der praktizierenden Kollegin­nen und Kollegen. Der Berufsstand wird von ihnen seit 1994 gemeinsam und mit einer Stim­me bei Bundesbehörden und Bundespolitikern vertreten, wodurch die Voraussetzungen ge­schaffen wurden, dass Sie nur einen Ansprechpartner haben, der nahezu die gesamte Heil­praktikerschaft vertritt. Damit haben die Deutschen Heilpraktikerverbände die größte und umfassendste Berufsvertrerung seit Jahrzehnten geschaffen.

Die sechs Bundesverbände wirken gemeisam in den überverbandlichen berufs-und medizi­nalpolitischen Fragen im Namen der gemeinsamen Organisation ,,Die Deutschen Heilprakti­kerverbande (DDH)". In ihnen sind auch die zahlreichen Landesverbände der sechs Bundesverbände repräsentativ und satzungsgemäß auf Bundesebene vertreten. Daneben gibt es einige kleinere Organisationen, die ohne besondere Bedeutung sind, was sich vermutlich nie verhindern lassen wird. Diese kleineren Verbände, Fachgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften, die sich der Weiterbildung verpflichtet haben, melden sich bisweilen zu Wort oder führen „politische Aktionen'" durch.

Dies läßt sich leider nicht immer verhindern. Entscheidend ist jedoch, dass die angesprochenen Parteien, politische Organisationen und Institutionen, die Behörden und Verwaltungen sich an den Realitäten orientieren und davon ausgehen können, dass "Die Deutschen Heilpraktiketverbände (DDH)", die überwältigende Mehrheit des Berufsstandes vertritt und damit auch die Berechtigung hat für die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zu sprechen. Die Deutschen Heilpraktikerverbände sind der Ansprechpartner in allen Fragen unseres Berufsstandes.

Gemeinsam tragen und finanzieren die Deutschen Heilpraktikenrerbände auch die von ihnen gegründete ,,Arzneimittelkommission der Deutschen Heilpraktiker' und die "Gebührenverzeichnis- und Gutahterkommission".

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen ud bedanken uns für Ihr Engagement für die Belange unseres Berufsstandes und seiner Patienten und Ihre Initiative für eine gemeinsame Gesprächsrunde.

Im Namen der Deutschen Heilpraktikerverbände

Unterschrift

Ende

Zitat 2

Auszug:

DER BUNDESMINISTER FÜR GESUNDHEIT Horst Seehofer MdB Grußwort

"... Besondere Bedeutung gewinnt der Deutsche Heilpraktikerkongreß in die­sem Jahr dadurch, daß er zum ersten Mal in seiner Geschichte von allen deutschen Heilpraktikerbundesverbänden gemeinsam veranstaltet wird. Dies demonstriert eine innere Geschlossenheit, die Ihnen helfen wird, Ihren Berufsstand in der Öffentlichkeit wirksam zu vertreten....

Es folgten viele gemeinsame und erfolgreiche Kongresse in Karlsruhe mit tausenden Teilnehmern. Es war die gemeinsame Stimme.

Man kann nur fordern: Rückbesinnung und neu durchstarten. Eine DDH gibt es noch. Es giltz, diese mit neuem Leben zu erfüllen. Wollen und kom,promißbereit sein wie seinerzeit.

Zitat 3

Hier nun die öffentliche Erklärung AUSZUGSWEISE aus einzelnen herausgefilterten Artikeln

Aus Anlaß des Deutschen Heilpraktikerkongresses 2000 vom 17. bis 18. Juni in Karlsruhe geben die sechs Heilpraktiker-Bundesverbände BDH, FDH, FH, FVDH, UDH und VDH, die mit ihrer gemeinsamen Organisation „Die Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH)", der maßgeblichen Heilpraktikerstandesvertretung, rund 90% der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vertreten, folgende Erklärung ab:

Heilpraktikergesetz
Das Heilpraktikergesetz ist gut und nach wie vor zeitgemäß. Es erfüllt in Verbindung mit seiner Durchführungsverordnung, den Leitlinien der Bundesregierung, den Richtlinien der Bundesländer, dem Sorgfaltspflichturteil des BGH sowie weiteren Richtersprüchen seinen rechtlichen und sachlichen Zweck bestens.

Es eröffnet einerseits dem Bürger die Möglichkeit, sich neben der wissenschaftlichen, der sogenannten Schulmedizin, über und mit dem Heilpraktiker eine sinnvolle Gesundheitsvorsorge und Krankenbehandlung in freier Entscheidung zu sichern, und andererseits wird der Bürger vor Gefahren hinreichend geschützt.

Der Beruf des Heilpraktikers ist in einem gesetzlichen Regelwerk eingebunden, welches dem Patienten größtmögliche Sicherheit gewährt und die Grauzone auf das überhaupt mögliche Mindestmaß minimiert.

Der Begriff „Gefahr für die Volksgesundheit" entsprechend der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz zielt eindeutig auf den einzelnen Patienten ab, schützt diesen und spiegelt in letzter Konsequenz einen hohen Qualitätswert wider.

Ergänzt wird das gesamte gesetzliche Regelwerk durch die freiwillige Selbstkontrolle der Heilpraktiker und den sich selbst gegebenen Grundlagen der Berufsausübung wie „Berufsbild", „Berufsordnung der Heilpraktiker", „Empfehlungsvorgaben für Weiterbildungsinstitutionen".

Hinzu kommen umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen durch die Berufsverbände.

Aus- und Weiterbildung
Diese genannten Grundlagen des Heilpraktikerberufes werden in keiner Weise durch die unterschiedlichen Aus- und Vorbereitungsangebote auf den Beruf eingeschränkt oder negativ belastet.

Daß immer mehr Ausbildungsstätten, die insgesamt Institutionen sind, wegen kapitaler Interessen für ihr jeweiliges Unternehmen nicht nur werben, sondern teilweise plakative Fehlinformationen geben, kann weder dem Heilpraktikergesetz noch dem sonstigen Regelwerk angelastet werden und deren Richtigkeit und Qualität anzweifeln. Schlußfolgerungen hieraus auf die Qualität der praktizierenden Heilpraktiker ziehen zu wollen, sind vollkommen fehl am Platze und finden keine sachgemäße Grundlage.

Nicht die Werbung von Ausbildungsstätten und auch nicht die Zahl der Schüler an denselben ist Spiegel von Qualität der praktizierenden Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, sondern deren erfolgreiches Wirken in der täglichen Praxis. Die praktizierenden Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker kommen ihrer hohen Verantwortung nach, indem sie sich individuell ausgebildet haben und weiterbilden. Dies differenziert entsprechend den gewählten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, aufbauend auf das erworbene medizinische Basiswissen. Allein dies ist das entscheidende Bewertungskriterium.

Ausbildungsstätten
Die Organisation „Die Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH)" mit ihren sechs großen Heilpraktiker-Bundesverbänden lehnt die übertriebene, teilweise unseriöse und mit Fehlversprechungen behaftete Werbung einzelner Institutionen ab.

Die Ausübung des Heilpraktikerberufes mit seiner hohen Verantwortung und seiner erforderlichen Qualität ist nicht ohne intensiven Einsatz und ohne Opfer zu erreichen. Heilpraktiker sein bedeutet nicht nur die Aneignung eines bestimmten Sachwissens, sondern erfordert daneben auch andere wichtige Grundeigenschaften wie Begabung, Intuition, Menschenkenntnis und anderes mehr...

Grauzone in der Ausübung der dem Heilpraktikergesetz unterliegenden Diagnose- und Therapieverfahren
Die Feststellung und Linderung von Krankheiten und deren Heilung, die Ausübung von Diagnose- und Therapieverfahren unterliegen dem Heilpraktikergesetz. Befugt hierzu sind Arzt und Heilpraktiker, sowie Psychotherapeuten gemäß Psychotherapeutengesetz.
Es ist festzustellen, daß sich in den letzten Jahren verstärkt eine Grauzone gebildet hat, in der andere medizinische Berufe oder sonstige Personen Diagnose- und Therapieverfahren, teilweise unter abstrakten Begriffen, ausüben, zu denen sie nicht befugt sind...

...Die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, die sich verantwortungsvoll auf ihren Beruf vorbereiten und denselben ausüben, können es nicht zulassen, daß sich eine Grauzone ausufernd entwickelt. Wir haben hierbei einerseits eine Verpflichtung zum Schutz der tätigen Kolleginnen und Kollegen sowie andererseits die Verpflichtung zum Schutz der hilfesuchenden Menschen...

Heilpraktiker auch in der Zukunft
Die gesamte gesundheitliche und gesundheitspolitische Entwicklung, die Kostenexplosion im Gesundheitswesen, die verheerenden Folgen einer verfehlten Umweltpolitik, die Entwicklung der Schulmedizin in ihren spezifischen Bereichen, lassen in der Wende zum nächsten Jahrtausend gerade auf den Heilpraktiker als besonders geschulten Vertreter der Naturheilweisen und als Ganzheitsbehandler mit seinen besonderen Denkansätzen besondere Aufgaben zukommen.

Der Stellenwert des Heilpraktikers als selbständiger Heilberuf wird im Rahmen dieser gesamten Entwicklung wesentlich an Bedeutung gewinnen. Dieser auf ihn zukommenden Gewichtung, den damit verstärkten Ansprüchen und auch Problemstellungen wird sich der Heilpraktiker mit seinen Erfahrungswerten stellen müssen.

Der Heilpraktiker kann hierbei auf eine lange Tradition und die besonderen Eigenschaften des Wirkens als Ganzheitsbehandler in hoher Verantwortung zurückblicken. Als Wahrer der Naturheilkunde, der Heilpraktikerdiagnostik und -therapie werden wir allerdings ein wachsames Auge auf negative Entwicklungen haben müssen. Hierbei wird es von Bedeutung sein, daß eine konsequente Information über den Beruf des Heilpraktikers zu betreiben ist.

In diesem Zusammenhang muß vor einer Zersplitterung des Berufsstandes in Sparten und Berufsverbände für einzelne Sachgebiete dringend gewarnt werden. Auf die fatalen berufspolitischen und politischen Folgen eines derartigen Vorgehens einzelner Fachorganisationen muß deutlich hingewiesen werden. Die Initiatoren derartiger Entwicklungen müssen sich genau überlegen, welchen Schaden sie sowohl dem Berufsstand wie auch der von ihnen vertretenen Fachrichtung hiermit zufügen können.

Der Heilpraktiker wird seinen zukünftigen Aufgaben nur dann gerecht werden, wenn er sich nicht in weitere Regelwerke und Abhängigkeiten von politischen Interessen, von Interessen aus der Arzteschaft und insbesondere auch nicht in Abhängigkeit von Leistungsträgern wie Versicherungen bringen läßt.

Nur als echter freier Beruf in hoher Selbstverantwortung kann der Heilpraktiker die Aufgaben der Zukunft zum Wohle der Patienten meistern.

In der Heilpraktikertätigkeit spiegelt sich nicht nur das Lehrbuchwissen eines begrenzten Zeitraumes, sondern das Erfahrungsgut aus Jahrhunderten wider.