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Heilpraktiker im Gutachter-Modus

Gutachten

Umfrage bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern für empirisches Gutachten. Das Ziel ist umstritten.

Seit es Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gibt, stehen diese immer mal wieder im Blickpunkt, wenn es um die gesetzlichen Grundlagen geht. Jetzt wieder einmal mit "Gutachten zum Heilpraktikerwesen". Wofür?

Zuvor:
Der BGH stellt in einem Urteil vom 29.01.1991 - VI ZR 206/90 fest:
Ein Heilpraktiker verletzt seine Sorgfaltspflicht, wenn er die Voraussetzungen fachgemäßer Behandlung und Diagnose nicht kennt oder nicht beachtet. An ihn sind bei der Vornahme invasiver Behandlungsmethoden die gleichen Sorgfaltspflichten zu stellen wie an einen Allgemeinmediziner.

Dieser absoluten Voraussetzung unterliegen die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker verpflichtend, unabhängig davon, daß dies schon aus der eigenen Verantwortung heraus selbstverständlich ist. Daran halten sich die praktizierenden Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und bilden sich entsprechend verantwortungsvoll und qualifiziert aus und weiter in allen von ihnen ausgeführten Diagnosen und Therapien. Sie kennen deutlich ihre Grenzen.

Was sollen also Gutachten noch bezwecken. Die Aus- und Weiterbildung ist, der Tätigkeit der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gemäß, gesichert.

Die praktizierenden Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker unterliegen zudem noch über 20 Gesetzen und Verodnungen, die der Absicherung der Patientinnen und Patienten dienen und das Vertrauen der Patienten gewährleisten.

Zu der Gutachtenfrage:

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte 2019 ein Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht in Auftrag gegeben. Gutachter war der Fachanwalt für Medizin- und Verwaltungsrecht Prof. Stock. Das Gutachten beinhaltete durchaus auch positive Aspekte die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker betreffend. Gutachter Stock empfahl in seinem Gutachten, noch ein empirisches Gutachten als Ergänzung zu seinen juristischen Bewertungen einzuholen.

Diesem ist das BMG nun nachgekommen und beauftragte die Agentur "in vivo" ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Vertreten wird Agentur durch den Dipl. Psych Lothar Campe.

Außer z.B. Gesundheitsämter, Krankenversicherungen, Verwaltungen usw. werden die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker angesprochen, sich durch eine Fragebogenaktion an einer Umfrage teilzunehmen.

Mit folgendem Schreiben werden Heilpraktiker angeschrieben:
"im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit führen wir eine Datenerhebung durch, die ein zentraler Bestandteil eines empirischen Gutachtens zum Heilpraktikerwesen in Deutschland ist. 

Dieses Gutachten stellt die erste umfassende Untersuchung seiner Art dar. Es zielt darauf ab, ein detailliertes und objektives Bild des Heilpraktikerwesens in Deutschland zu erstellen. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl Personen mit einer allgemeinen Heilpraktikererlaubnis als auch jene mit einer sektoralen Erlaubnis in den Bereichen der Psychotherapie und Physiotherapie. Ihre Einsichten und Erfahrungen sind daher unverzichtbar, um eine repräsentative und aussagekräftige Datengrundlage zu schaffen.

Mit Hilfe dieser Befragung sollen umfassende Informationen zum Heilpraktikerwesen in Deutschland gesammelt werden. Dazu gehören insbesondere Aspekte der Ausbildung, Berufsausübung und Berufsstand, Einbindung in das Gesundheitswesen, Therapiemethoden sowie wirtschaftliche Faktoren. 

Der Fragebogen ist online zugänglich und kann bequem von Ihnen am Computer ausgefüllt werden. Wir schätzen Ihre Zeit und haben darauf geachtet, dass trotz des umfangreichen Informationsbedarfs die Beantwortung des Fragebogens nicht mehr Zeit als nötig dauert.

Sollten Sie Mitglied in einem Heilpraktikerverband sein und bereits von Ihrem Verband gebeten worden sein, an dieser Erhebung teilzunehmen, ignorieren Sie diese E-Mail.

Ihre Antworten werden streng vertraulich behandelt und dienen nur dem Gutachten.

Im Anhang dieser E-Mail finden Sie ein Legitimationsschreiben, das durch das Bundesministeriums für Gesundheit freigegeben worden ist und die Bedeutung dieser Studie sowie die Rolle der in vivo GmbH als beauftragte Institution bestätigt."

Die Verbände werden mit folgendem Schreiben angeschrieben:

"Bitte um Unterstützung bei einem empirischen Gutachten zum Heilpraktikerwesen 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir möchten Sie über ein aktuelles Projekt informieren, das wir im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) durchführen. 

Das Heilpraktikerrecht ist seit Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen, insbesondere in Bezug auf die Patientensicherheit. Das BMG hat das Heilpraktikerrecht daher bereits in einem Rechtsgutachten umfassend aufarbeiten lassen. In diesem Zusammenhang hat der Gutachter auch auf das Fehlen einer belastbaren Datengrundlage hingewiesen, die nunmehr aufgearbeitet werden soll. 

Vor diesem Hintergrund erstellt die in vivo GmbH im Auftrag des BMG ein empirisches Gutachten mit dem Ziel, repräsentative Daten zu Fragestellungen in den Themenbereichen Berufsstand, Berufsausbildung und Berufsausübung inklusive Sicherheit der Patientinnen und Patienten, Therapiemethoden sowie Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren zu erheben. Dabei sollen Informationen von beteiligten Institutionen und Personen(-gruppen) des Heilpraktikerwesens einbezogen werden. 

Hierfür möchten wir Sie auch im Namen des BMG herzlich um Ihre Unterstützung bei der Beantwortung unserer Fragen bitten! 

Für Rückfragen stehen Ihnen Lothar Campe (Geschäftsführer der in vivo GmbH) oder Alexander Anter (Tel.-Nr.: 05407-80326-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) gerne zur Verfügung."

Sämtliche Fragen wurden vom BMG vorgegeben. Die Heilpraktikerorganisationen wurde nicht einbezogen. Zahlreiche Fragen sind nicht ganz verständlich. Andere Fragen sind irritierend. Und wiederum sind Fragen vorhanden, die schwer bis sehr schwer durch die Befragten zu beantworten. Die Fragen zur Aus- und Weiterbildung sind für viele Kolleginnen und Kollegen schwer zu beantworten. Diese berücksichtigen nicht, daß die Vorbereitung auf die Heilpraktikertätigkeit in sehr unterschiedlichen Formen erfolgt und insbesondere die umfangreichen zahlreichen Einzelmaßnahmen mit hohen Stundenzahlen kaum erfaßt werden können. Gerade diese spiegeln die umfangreiche und qualitative Aus- und Weiterbildung wieder.

Die Heilpraktikertätigkeit in ihrer besonderen Art und Weise und ihren besonderen Heilweisen läßt sich aus unserer Sicht nicht durch Zahlenerhebungen, durch Statisken einordnen.

Die Besonderheiten und die Vielseitigkeit des Heilpraktikerwesen finden aus unserer Sicht im Fragenkatalog und der sich daraus zu ergebenden Begutachtung keinen entsprechenden Niederschlag.

Wir lassen uns aber überraschen, welches Ergebnis uns vorgelegt werden wird.

Ziehen wir das am Anfang zitierte BGH-Urteil heran, muß gefragt werden, warum überhaupt dieser Aufwand. Weitere gesetzliche Regelungen, die in Überlegung sind, bedarf es nciht. Das Heilpraktikergesetz und die weiteren gesetzlichen Regelungen sind gut: Für den Gesetzgeber, für den Patientenschutz, für die Patientinnen und Patienten, die hochwertige Gesundheitsleistungen wünschen.